5. Förderprogramme

5.1 Notwendigkeit der Förderung

Photovoltaische Anlagen arbeiten noch nicht wirtschaftlich genug, um sich ohne fremde Hilfe durchzusetzen. Förderprogramme sind daher von größter Wichtigkeit. Sie können den Markt ankurbeln; fallen sie jedoch zu niedrig aus oder sind sie falsch konzipiert, können sie auch den Markt hemmen.

Wie stark der Markt von der Förderung abhängt, läßt sich am Beispiel der installierten Photovoltaikleistung zeigen.

Abb. 5.1.1 zeigt die Installierte Photovoltaikleistung von 1995 bis 1998:[1]

1998 sank die Nachfrage im Inland bei Solarstrommodulen um etwa 30 Prozent. Einer der Gründe war eben die verminderte Förderung. Gerhardt Stryi-Hipp vom DFS in Freiburg sagte dazu: "Der Fördermittel-Dschungel wurde noch undurchsichtiger, die Summen stagnierten und gingen sogar zurück." Das Bundeswirtschaftsministerium habe Förderanträge für Solarstromanlagen zuletzt nicht einmal mehr angenommen. Ein weiterer Grund für die sinkende Nachfrage war die Erwartung eines Regierungswechsel in Hinblick auf die Bundestagswahl und damit verbunden die Hoffnung auf bessere Förderungskonditionen in der folgenden Legislaturperiod; z.B. mit dem angekündigten 100.000-Dächer-Programm. Viele Interessenten hatten daher 1998 ihre Investitionen zurückgestellt.[2]

Der gesamtdeutsche Trend läßt sich nicht unmittelbar auf die Länder übertragen. In Hessen stieg beispielsweise die Zahl der Anträge. Gründe dafür waren z.B. die 30prozentige Förderung der Anlagen durch das Land, sowie die Einführung der kostendeckenden Vergütung der Hessischen Elektrizitäts-AG. In Ländern ohne Förderung dagegen verlief das Jahr 1998 dagegen katastrophal. In ganz Baden-Württemberg wurden nur etwa 150 Anlagen über ein verbilligtes Darlehn der Landeskreditbank finanziert.[3]

Im Bereich der solarthermischen Anlagen läßt sich eine solche Abhängigkeit zwischen Förderung und Marktlage nicht in diesem Maße feststellen; aufgrund ihrer besseren betrieblichen Wirtschaftlichkeit sind sie von der Förderung weniger abhängig. Es zeigt sich eher ein typisches Bild für die Einführung einer neuen Technik mit Anstößen von außen.

 

Abbildung 5.1.2 zeigt die jährlich installierte Kollektorfläche von 1975 bis 1996:[4]

Die Ölkrise von 1973 stellt den Beginn der aktiven Nutzung thermischer Solaranlagen dar. Allerdings erfüllten die Anlagen die hochgesteckten Erwartungen oftmals nicht. Die Dimensionierungen der durch das BMFT geförderten Anlagen war viel zu groß bemessen, unter anderem, weil diesen Anlagen Wasserverbrauchszahlen zugrunde gelegt wurden, die weit von der Praxis entfernt waren, z.B. Wasserabnahmen in Kasernen. (vgl. Fox, U., 1998: 9) Nach dieser ersten Phase der Einführung verbesserte sich die Qualität und vor allem die Auslegung der Anlagen, und es kam im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 zu einem neuen Aufschwung für die Branche. Vor allem das steigende Umweltbewußtsein läßt die wachsende Nachfrage an Solaranlagen bis heute nicht abreißen.

Förderinstitutionen für Solaranlagen sind ganz allgemein EU, Bund, Länder, Kommunen und EVUs. Allen Programmen ist gemein, daß es nur eine begrenzte Menge an Fördermitteln gibt; wer zu spät kommt, geht leer aus. Bei fast allen Förderprogrammen ist die Nachfrage nach Zuschüssen größer als das Angebot an Finanzmitteln, weshalb viele Investoren sich in Wartepositionen befinden. Neben Investitionzuschüssen gibt es für Neubauten eine Zulage im Rahmen des Wohnungseigentumgesetzes, die über acht Jahre vom Finanzamt ausgezahlt wird. Diese Förderung zeichnet sich dadurch aus, daß darauf ein Rechtsanspruch besteht.

Eine andere Möglichkeit der Förderung von Solaranlagen ist die Vergabe von zinsvergünstigten oder gar zinslosen Darlehen. Für die Photovoltaik wurde mit der kostendeckenden Vergütung (KV) ein weiteres Förderinstrument entwickelt, das mittlerweile sehr gute Erfolge verzeichnet. Dabei erhält der Anlagenbesitzer über die Abschreibungsdauer für den eingespeisten Solarstrom soviel Geld vergütet, daß sich die Anlage über den Zeitraum von 20 Jahren unter Berücksichtigung aller Finanzierungs- und Betriebskosten rechnet. Gezahlt wird die KV von dem aufnehmenden EVU, welches seinerseits die Kosten für den Solarstrom auf alle Kunden des EVU umlegt.[5]

Konkrete Schritte für eine verstärkte Einführung der Sonnenenergie hat die Europäische Kommission im November 1996 im Grünbuch "Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energiequellen" vorgeschlagen. Die Kommission will den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf der EU durch Verteuerung endlicher Energien und durch Förderprogramme auf europäischer Ebene auf 12 Prozent im Jahr 2010 erhöhen.[6]

5.2 Beispiele für Förderprogramme

5.2.1 Städtische Förderprogramme

Viele Städte verfügen über eigene Förderprogramme. Alle aufzuzählen, ist hier nicht möglich. In jedem Fall sollte man sich vor dem Bau einer Anlage bei der Stadt oder der Gemeinde erkundigen; im nachhinein ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich. Als Beispiel seien hier Förderprogramme von Böblingen und Karlsruhe genannt:

Zur Verminderung der Emissionen durch private Heizungsanlagen und zur Einsparung von Heizenergie im privaten Wohnbereich gewährt die Stadt Böblingen auf Antrag Zuschüsse für den Einbau von Solarkollektoranlagen. Förderfähig sind bis zu 25% der Kosten, wobei die Höchstförderung je Grundstück 10.000,- DM beträgt.[7]

Die Stadt Karlsruhe fördert mit ihrem Programm "Sonnige Zeiten" per pauschalem Zuschuß thermische Solaranlagen mit 2.000 bis 3.000 DM, photovoltaische Anlagen mit 4.000 DM.[8]

 

5.2.2 Landesförderprogramme

Zuwendungsempfänger im Rahmen des Landesförderprogramms von Baden-Württemberg sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie kirchliche oder mildtätige Organisationen in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen sind juristische Personen des privaten Rechts mit mehr als 30 Mio. DM Vorjahresumsatz oder Antragsteller, die im Jahr vor der Antragstellung mehr als 30.000 MWh nutzbare elektrische Energie an Letztverbraucher abgegeben haben oder überwiegend im Eigentum des Bundes oder der Bundesländer stehen. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Firmen, die Photovoltaik-Anlagen, Solarthermische Anlagen, Anlagen zur Windkraftnutzung oder Wasserkraftnutzung herstellen, planen, errichten oder damit Handel treiben.[9]

 

Gefördert wird die Errichtung und Anschaffung von

 

Zuwendungen können nur für Vorhaben bewilligt werden, mit denen im Zeitpunkt des Zugangs des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen worden ist. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind. Kombination mit Zuwendungen aus anderen öffentlichen Haushalten ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

 

Die Zuwendung wird im Wege der Projektführung auf Antrag als Festbetragsfinanzierung in Form eines zinsvergünstigten Darlehns gewährt. Darlehen unter 10.000,- DM werden nicht bewilligt.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wird die Darlehenshöhe pauschal auf 10.000,- DM festgesetzt. Ansonsten betragen die Darlehen bis zu 5.000,- DM je Anlage zuzüglich 1.000,- DM je m² installierter Kollektorfläche. Die Darlehen werden bei einer Laufzeit von 10 Jahren um bis zu 3% im Zins verbilligt.

Die Darlehen betragen bis zu 18.000,- DM je kWpeak. Die Darlehen werden für die Laufzeit von 15 Jahren um bis zu 4% im Zins verbilligt. Die Darlehen betragen höchstens 100.000,- DM je Anlage, bei Gemeinschaftsanlagen 100.000,- DM pro Anteilseigner.

 

Bewilligungsstelle ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Der Zins wird von der Landeskreditbank in Abhängigkeit von der Kapitalmarktsituation für jeweils 10 Jahre festgesetzt. Übersteigt die Darlehenslaufzeit 10 Jahre, erfolgt nach diesem Zeitraum eine Anpassung für die Restlaufzeit.

 

Einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme der Länder sind über das Internet unter der Adresse http://www.solarserver.de/foerderung/index.html erhältlich. Dort finden sich auch Informationen zu Förderprogrammen des Bundes und der EU. Folgende Tabelle gibt Aufschluß über die zur Zeit gültigen Förderprogramme:

 

Tabelle 5.2.2.1 zeigt die Förderprogramme der Länder:[10]

Land

Solarwärme-
Förderung

Solarstrom-Förderung

Informationen/ Antragstelle
Baden- Württemberg Zinsverbilligtes Darlehen: EFH/ZFH 10.000 DM, sonst Sockelbetrag 5.000 DM + 1.000 DM/qm Kollektorfl., Laufzeit 10 Jahre, 3% zinsverbilligt Zinsverb. Darlehen
max. 18.000 DM/kW
Laufzeit: 15 Jahre,
4 % zinsverbilligt
Landeskreditbank BaWü (L-Bank)
PF. 10 29 43
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/122-2412, -2517
Fax: 0711/122-2515
Bayern EFH:
1.000 DM (Kosten < 10.000 DM) 1.500 DM (Kosten > 10.000 DM) für Häuser, die vor 26.06.97 angeschafft/fertiggestellt wurden.
MFH:
bei teilw. Eigennutzung 1.500 DM, sonst 250 DM/qm Kollektorfläche
Keine Breitenförderung Anträge an die Bezirksregierungen:
Oberbayern, Tel. 089/2176-2334
Niederbayern, Tel. 0871/808-1333
Oberpfalz, Tel. 0941/5680-313
Oberfranken, Tel. 0921-604-1511
Mittelfranken, Tel. 0981/53-402
Unterfranken, Tel. 0931/380-1575
Schwaben, Tel. 0821/ 327-2305
Berlin max. 30 % Zuschuß für
Gebäude, die vor 1991 gebaut wurden. Ausgaben müssen 10.000 DM überschreiten
bis 5 kW: 50 %
darüber: 30 %
Investitionsbank Berlin, Abtlg. 6
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Tel. 030/2125-3620, Fax –4300
Brandenburg

1) Wirtschaftsministerium: bis 6qm 1500 DM, 250 DM p

weiterer qm, max 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben


2) Umweltministerium: (keine Breitenförderung) 25% für Anlagen in besonderen Projekten

bis zu 50% der förderfähigen Kosten;

keine Kumulierung mit dem 100.000 Dächer-Solarstrom- Programm möglich

Ministerium für Wirtschaft
Heinrich-Mann-Allee 107
14460 Potsdam
Tel.: 0331/866-17022

Umweltministerium:
Landesumweltamt Brandenbg.
Pf 60 10 61, 14410 Potsdam
Tel. 0331/2776-424, -401

Bremen bis 10 m²: 2.000 DM, 175 DM pro weiterer m², max. 3.750 DM,
zus. 500 DM bei gleichzeitiger Installation Gasbrennwert-
anlage
(50-150
kW: 1.000 DM)
Pumpenbetriebsstunden-
zähler erforderlich

ab 1 kW:
8.000 DM pro kW,

max. 20.000 DM

Stadtwerke Bremen AG
Kundencenter, Sögestr. 59-61
28195 Bremen
Tel. 0421/3592440
Fax 3592925
Hamburg

Wohnungsbau- Kreditanstalt:

4-10 m² FK.: Altbau 500 DM/m², Neubau 350 DM/m²
3-7 m² VR: Altbau 650 DM/m²
Neubau 450 DM/m²

ab 10 bzw. 7 m² Förderung durch:
Umweltbehörde:
Flachkoll: 500 DM/m²
Vakuumröhren: 650 DM/m²

Solarstrom vergütung der HEW:
1-5 kW: 1,80 DM/kWh
-10 kW: 1,60 DM/kWh
-50 kW: 1,40 DM/kWh

Red. Vergütungssätze bei Zuschußförderung

Solarwärme:
Umweltbehörde – Energieabtlg. A43
Billstr. 84, 20539 Hamburg
Tel. 040/7880-2724, Fax -2099

Wohnungsbau-Kreditanstalt
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
Tel. 040/24846-0, Fax-434

Solarstrom: HEW, Überseering 12

22286 Hamburg, Tel. 040/6396-3470

Hessen

20 %, max. 2.000 DM bei EFH

20%, max. 1.000 DM je Whg. im MFH;

keine Förd. bei Anspruch Ökozulage, 1.000 DM bei gleichzeitiger Installation eines Gasbrennwert- oder Öl-Niedertemperaturkessels

mindestens 1 kW: 30 %

(max. 100.000 DM pro Anlage)

max. 17.000 pro kW

Wohngebäude: Kreisausschuß, bei Städte über 50.000 EW: Magistrat

sonst.Gebäude und Solarstrom:

Hess. Umweltministerium, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden,
Tel. 0611/815-1655 (SW)-1653(PV)
Fax 0611/815 -1666

Mecklenburg/ Vorpommern 20%, max. 3.000 DM Antragstop Ministerium für Wirtschaft
Johannes-Stelling-Str. 14
19048 Schwerin
Tel. 0385/588-5431
Fax 0385/588-5871
Niedersachsen ab 20 m² (auch Schwimmbad): zinsvergünstigte Darlehen für 50%
der Kosten
(Zinssatz: 2,5%)
ab 2kWp: Zinsverg. Darl. für bis zu 70% der Kosten
(Zinssatz: 2,5%)
Ministerium für Wirtschaft
Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Tel. 0511/120-5619
Anträge an die Bezirksregierungen

Nordrhein- Westfalen

Förderung


auch durch
die RWE

 

1.300 DM für Brauchwasser-anlagen in Geb. mit 1 od. 2 WE
1.500 DM + 200 DM/m² für Anlagen zur Heizungsunterstützung und bei Geb. ab 3 WE
(bei FK: >10m² od. VRK >6m²)
Funktionskontrollanzeige bzw. Wärmemengenzähler erforderlich
Fördersatz in DM =
kristallines Silizium:
(6.000 - 100 x L) x L
amorphes Silizium:
(5.000 - 100 x L) x L
L = install. Leistung (kWp)
Landesinstitut für Bauwesen NRW
Außenstelle Dortmund, Ruhrallee 3, 44139 Dortmund,
Tel. 0231/5415-301, Fax -302
Anträge unter Anrufbeantworter:
Tel. 0231/5415-546
Rheinland-Pfalz 25% nur für Altbau, Einkommensgrenze Antragstop Bauverwaltungen der Städte und Gemeinden
Saarland

VR/FK: ab 3/4 m²: 1.500 DM

ab 8/10 m²: 3.300 DM
ab 14/18 m²: 4.800 DM
bei Anspr. Ökozulage: 500 DM

1- 3 kW: 5000 DM/kW

3 - 5 kW :4000 DM/kW

max. 23.000 DM pro Anlage

ARGE-Solar

Altenkesselerstr. 17
66115 Saarbrücken
Tel. 0681/9762-470, Fax: -471

Sachsen

300 DM/m² bis 20 m²
150 DM/m² für Fläche > 20 m²

200 DM für Wärmemengen-zähler (Einbau ist Pflicht)
Förderung erst, wenn Anlagekosten 10.000 DM übersteigen

Keine Förderung

Forschungszentrum Rossendorf e.V.

Projektträger Umwelt u. Energie
PF 510119, 01314 Dresden
Tel. 0351/260-3471, Fax -3486

Sachsen-Anhalt 30 %, max. 6.000 DM bei EFH/ZFH
max. 60.000 DM bei MFH oder sonstigen größeren Anlagen
Keine Förderung bei Anspruch auf Ökozulage
Keine Breitenförderung,
Förderung von Demonstrationsanlagen

Min. für Wirtschaft, Referat 57
Pf 3480, 39043 Magdeburg
Tel. 0391/567-4773

Anträge an die Regierungspräsidien

Schleswig- Holstein EFH/ZFH: 1.500 DM, 120 DM Bearbeitungsgebühr
sonstige Anlagen: 300 DM/ m²
Keine Förderung bei Anspruch auf Ökozulage
keine Breitenförderung
Förderung von PV-Anlagen auf Schulen und öffentl. Einrichtungen
Investitionsbank Schleswig-Holstein
532 Umwelt- und Energieförderung
Fleethorn 39-41, 24103 Kiel
Tel. 0431/900-3333, Fax -3653
Thüringen bis 10 m²: 400 DM/m²
größer 10 m²: 300 DM/m²
bis 2 kW: 8.500 DM/kW
ab 2 kW: 7.500 DM/kW für die Gesamtanlage
Thüringer Aufbaubank
Postfach 129, 99003 Erfurt
Tel. 0361/7447-378 Fax -231

 

 

5.2.3 Förderprogramme auf Bundesebene:

 

Das 100.000-Dächer-Programm[11]

 

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige.

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von etwa 1 kWpeak inkl. Wechselrichter und Installationskosten sowie die Kosten für Meßeinrichtungen und Planungskosten. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen.

Für die Errichtung und die Erweiterung von PV-Anlagen werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsfreie Darlehen gewährt. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren, wovon die ersten beiden tilgungsfrei sind und die zehnte Rate vollständig erlassen wird, falls die Anlage nach 9 Jahren noch in Betrieb ist. Das Darlehen kann auch als Festbetrag ausgezahlt werden. Die Kumulation mit anderen Förderungen ist möglich, soweit die Gesamtförderung nicht die Anlagekosten überschreitet.

 

In den ersten sieben Monaten des 100.000-Dächer-Programms wurden 2.547 Anträge auf Förderung bei der KfW eingereicht, von denen bis einschließlich Juli diesen Jahres 2.178 mit einer Gesamtleistung von 5,29 MWpeak bewilligt wurden. Diese Zahlen sind noch nicht endgültig, da auch Anträge vergangener Monate noch bewilligt werden können.

 

Abbildung 5.2.3.1 zeigt Förderanträge und Bewilligungen im Rahmen des 100.000-Dächer-Programms:[12]

  Januar Februar März April Mai Juni Juli gesamt
Anträge

50

232

386

457

469

511

442

2547
Bewilligungen

0

30

212

437

595

509

495

2178

 

Solarthermie 2000

Antragsberechtigt für dieses Programm sind Eigentümer von Liegenschaften des Bundes und der Länder, einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen, der Kommunen sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in besonderen Fällen lokale Energieversorger dieser Gebäude. Geeignet sind Großanlagen ab einer Mindestgröße von 100 qm Kollektorfläche, d.h. Verbraucher von mindestens 7m³/d, mit sehr konstantem Verbrauch, wie z.B. Krankenhäuser, Senioren- oder Studentenwohnheime oder kommunale Wohngebäude. Ziel ist die intensive Nutzung der Sonnenenergie als umweltfreundliche, kohlendioxidfreie Energie durch umfassende Erprobung und Verbreitung solarthermischer Systeme mit der technischen Weiterentwicklung und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen im Mittelpunkt.

Mit diesem Projekt soll vor allem Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Die Solarenergienutzung soll einer breiten Bevölkerungsschicht vorgeführt werden; vom Otto-Normalverbraucher bis zum Industriebetrieb.

 

5.2.4 Förderprogramme durch EVU

Aachener Modell - Kostendeckende Einspeisevergütung

Nach dem Stromeinspeisegesetz sind EVUs generell verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten. Diese Vergütung muß die Kosten des Anlagebetreibers decken, soweit diese bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung unvermeidbar sind. Die Vergütungssätze werden jedes Jahr neu festgelegt:

 

Abbildung 5.2.4.1 zeigt die Vergütungssätze für Solarstrom in Pf/kWh:[13]

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000*
16,61 16,53 16,57 16,93 17,28 17,21 17,15 16,79 16,52 16,10

*Vorläufiger Wert

 

Hinter der Bezeichnung "Aachener Modell" verbirgt sich die kostendeckende Einspeisevergütung (KV) für Solar- und Windstrom, die nun noch einen Schritt weiter geht. Der Solar- bzw. Wind-Anlagenbetreiber speist nicht nur seinen Überschuß, sondern den gesamten erzeugten Strom direkt ins öffentliche Netz ein. Er erhält dafür eine kostendeckende Vergütung, die wieder durch das aufnehmende Energieversorgungsunternehmen gezahlt wird. Das EVU seinerseits legt alle Mehrkosten auf die Stromverbraucher um.[14] Es handelt sich bei der KV um eine freiwillige Maßnahme der EVUs. Da diese in der Regel nicht an einer Erhöhung ihrer Strompreise interessiert sind, setzt sie sich bislang nur dort durch, wo Stadt- oder Gemeinderäte ihre eigenen Stadtwerke verpflichten, die KV anzubieten.

Mit der KV soll privates Kapital zum Bau von Solaranlagen mobilisiert werden. Der Besitzer eines Schrägdaches leiht sich bei der Bank einen Geldbetrag, z.B. 100.000 DM und errichtet damit eine Solaranlage. Zinsen und Tilgung, sowie die vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Anlage bezahlt er aus der Einspeisevergütung.

KV wird derzeit (31.3.1999) von 33 EVUs gezahlt, in 55 liegt der Beschluß vor, die KV wird jedoch noch nicht gezahlt.[15]

Abbildung 5.2.4.2 zeigt die Städte mit KV:[16]

 

5.2.5 Förderprogramme der EU:[17]

Im Rahmen der Förderprogramme der EU sind folgende neue Programme bzw. Ausschreibungen für das Jahr 1999 aufgelegt worden: ALTENER II und SAVE II. Information hierüber sind unter den Internetadressen http://www.bmwi.de, http://www.cordis.de und http://www.kfa.juelich.de erhältlich. Schwerpunkt des Programms ALTENER II sind die Überwindung von Hemmnissen zur Nutzung erneuerbarer Energien, deren Verbreitung und Förderung. Das Programm SAVE II konzentriert sich auf eine rationelle Energienutzung.

 

 

Bei allen Programmen finden sich selbstverständlich Kritikpunkte. Diese sind oftmals von Gegnern der Förderprogramme an den Haaren herbeigezogen; hierüber zu urteilen steht mir allerdings nicht zu. Wer am ehesten Solarenergie fördern sollte, ist ein anderes heißes Pflaster. Eines steht jedoch meiner Meinung nach fest: Es geht nicht ohne eine breite Förderung der EU mit europaweiten Richtlinien. Die Umweltproblematik ist schließlich kein deutsches, sondern ein globales Problem.

Detaillierte Information über Förderprogramme sind über das Internet unter den Adressen http://www.uni-münster.de/Energie und http://www. solarserver.de/foerderung/index.html erhältlich. Empfehlenswert bezüglich kommunaler Förderprogramme ist auch die CD FISKUS. Es sollte immer beachtet werden, daß sich die meisten Förderungen kumulieren lassen; eine Förderung auf Bundesebene schließt eine weitere Förderung beispielsweise auf Landesebene nicht aus. Je nach Programm gibt es jedoch Grenzbeträge, die nicht überschritten werden dürfen.

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1 Janzing B., 1999: 27

2 Janzing B., 1999: 27

3 Janzing B., 1999: 27

4 Fox U., 1998: 10

5 DFS (Hrsg.), 1997, Solarmarkt Deutschland

6 DFS (Hrsg.), 1997, Solarmarkt Deutschland

7 Stadt Böblingen (Hrsg.), 1998: 28

8 Stadtwerke Karlsruhe (Hrsg.), 1999, Förderprogramme - Übersicht

9 Landesgewerbeamt Baden-Württemberg (Hrsg.), 1999, Öffentliche Förderprogramme

10 DFS, Online-Information v. 30.01.1999

11 Landesgewerbeamt Baden-Württemberg (Hrsg.), 1999, Öffentliche Förderprogramme

12 IWR, Onlineinformation v. 18.08.1999

13 IWR, Onlineinformation v. 18.08.1999

14 SFV, 1999, Das Aachener Modell

15 SFV, 1999, Das Aachener Modell

16 SFV (Hrsg.), 1999: 52

17 BMU, Online-Information v. 09.08.1999

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